Finanzierung
Vorab etwas Grundsätzliches: Ein Kredit wird immer aus
dem versteuerten Einkommen getilgt. Da aber die Darlehenszinsen
Kosten sind und damit den Gewinn und somit auch die Steuerzahlung
verringern, ist es meist sinnvoll, diese während der Laufzeit
hoch zu halten und Vermögensrücklagen zu bilden, statt
das Darlehen gleich zu tilgen.
Drei Formen der Tilgung gilt es zu
unterscheiden:
Rückzahlung in gleichen
Raten:
Hierbei ist die Höhe der
Tilgungsrate immer konstant, die Zinsanteile sinken im Laufe
der Zeit, sodass die Höhe der Rate stetig abnimmt. Eine
Tilgungsform, die bei öffentlichen Fördermitteln sehr
beliebt ist.
Das Annuitätendarlehen:
Die Höhe der Rate (bestehend
aus Zins- und Tilgungsanteil) bleibt unverändert; je mehr
Geld im Laufe der Zeit zurückgezahlt wird, desto stärker
sinkt der Zinsanteil und steigt die Tilgungsrate.
Die endfällige Tilgung:
Bei dieser Form der Tilgung,
auch "Finanzierung mit Tilgungsaussetzung" genannt,
zahlt der Darlehensnehmer gleichbleibende Kreditzinsen, welche
als Kosten den Gewinn der Praxis mindern. Gleichzeitig wird
monatlich eine Lebensversicherung angespart, mit der am Ende
der vereinbarten Laufzeit das Darlehen zurückgezahlt wird.
Dadurch ergeben sich für Sie handfeste Vorteile: Die Kapitalerträge
aus der Lebensversicherung sind nach 12 Jahren steuerfrei und
im Todesfall ist das Darlehen abgesichert. Eine Todesfallabsicherung
wird von den Banken in der Regel ohnehin gefordert. Selbstverständlich
sind auch Mischformen bei dieser Finanzierung möglich.
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