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Vorab etwas Grundsätzliches: Ein Kredit wird immer aus dem versteuerten Einkommen getilgt. Da aber die Darlehenszinsen Kosten sind und damit den Gewinn und somit auch die Steuerzahlung verringern, ist es meist sinnvoll, diese während der Laufzeit hoch zu halten und Vermögensrücklagen zu bilden, statt das Darlehen gleich zu tilgen.
Drei Formen der Tilgung gilt es zu unterscheiden:
Rückzahlung in gleichen Raten:
Hierbei ist die Höhe der Tilgungsrate immer konstant, die Zinsanteile sinken im Laufe der Zeit, sodass die Höhe der Rate stetig abnimmt. Eine Tilgungsform, die bei öffentlichen Fördermitteln sehr beliebt ist.
Das Annuitätendarlehen:
Die Höhe der Rate (bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil) bleibt unverändert; je mehr Geld im Laufe der Zeit zurückgezahlt wird, desto stärker sinkt der Zinsanteil und steigt die Tilgungsrate.
Die endfällige Tilgung:
Bei dieser Form der Tilgung, auch "Finanzierung mit Tilgungsaussetzung" genannt, zahlt der Darlehensnehmer gleichbleibende Kreditzinsen, welche als Kosten den Gewinn der Praxis mindern. Gleichzeitig wird monatlich eine Lebensversicherung angespart, mit der am Ende der vereinbarten Laufzeit das Darlehen zurückgezahlt wird. Dadurch ergeben sich für Sie handfeste Vorteile: Die Kapitalerträge aus der Lebensversicherung sind nach 12 Jahren steuerfrei und im Todesfall ist das Darlehen abgesichert. Eine Todesfallabsicherung wird von den Banken in der Regel ohnehin gefordert.
Selbstverständlich sind auch Mischformen bei dieser Finanzierung möglich.