Fördermittel
Öffentliche Förderungsmittel
spielen in der Regel bei der Beschaffung langfristiger Kredite eine
wichtige Rolle. Eine Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sollten
Sie bei allen Investitionen mit berücksichtigen.
Ein Rechtsanspruch auf staatliche Finanzierungshilfen besteht nicht.
Wer investieren will, kann auf ein neues öffentliches Finanzierungsmittel
der KfW Mittelstandsbank zurück greifen - den so genannten
Unternehmerkredit. Außerdem stehen weitere Programme zur Verfügung.
Einige Länder bieten zusätzliche Länderprogramme
an.
Lange Laufzeiten und Sondertilgungen Die öffentlichen
Kreditprogramme haben neben ihrem günstigen Zinssatz vor allem
zwei Vorteile. Sie bieten lange Laufzeiten von 10-15 Jahren bei Investitionen
und sogar bis zu 20 Jahren bei Baumaßnahmen. Vor allem aber können
diese öffentlich geförderten Kredite auch vor Ablauf der vereinbarten
Laufzeit getilgt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Die privaten Banken müssen bei diesen Sondertilgungen sogenannte
Vorfälligkeitsentgelte erheben, da sie ihre Kredite auch bei vorzeitiger
Rückzahlung weiter am Kapitalmarkt refinanzieren müssen.
Individuell zugeschnittene Liquiditätsbelastung
Mit dem Einsatz öffentlicher Fördergelder allein steht aber
noch keine optimale Finanzierung. Die mühevolle Suche nach möglichst
exotischen und zinsgünstigen Kreditangeboten führt erfahrungsgemäß
kaum zu überzeugenden Ergebnissen. Viel wichtiger als die zweite
Stelle hinter dem Komma beim Zinssatz ist die Frage nach der monatlichen
Liquiditätsbelastung, die optimal auf die Ertragsstärke der
Praxis und die persönliche Situation zugeschnitten sein sollte.
Daher lohnt es sich in jedem Fall, sich sehr ausführlich über
alle Finanzierungsvarianten zu informieren, bevor man wesentliche Verpflichtungen
eingeht - etwa Kaufverträge unterschreibt.
Öffentliche Förderung von Praxisinvestitionen
Für Existenzgründer bzw. Ärzte, die eine bereits bestehende
Praxis übernehmen wollen, stehen verschiedene öffentliche
Programme zur Verfügung. Wer nur über wenig Eigenkapital verfügt,
kann mit Hilfe des ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank
die eigenen Mittel aufstocken. Ihre Eigenmittel dürfen i.d.R. 15%
der Investitionssumme in den alten Ländern und 7,5% der Investitionssumme
in den neuen Ländern nicht unterschreiten. Mit dem ERP-Kapital
für Gründung können die Eigenmittel bis auf 40% der Investitionssumme
aufgestockt werden. Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Ländern
und Berlin kann das Nachrangdarlehen unter Anrechnung anderer öffentlicher
Mittel bis auf 75% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden,
sofern hierdurch erst eine angemessene Basis an haftendem Kapital -
keinesfalls jedoch mehr als 40% des Betriebsvermögens nach Abschluss
der Festigungsinvestition - erreicht wird.
Als Eigenmittel zählen:
- Bargeld und Bankguthaben
- Realistisch bewertete Eigenleistungen
- Einlagen in Form betriebsnotwendiger Güter wie Maschinen, Fahrzeuge
etc.
- Darlehen Dritter mit Eigenkapitalcharakter
- Finanzmittel durch Beleihung von Haus- und Grundbesitz, Lebensversicherungen