Praxiswertermittlung
Anlässe zur Praxisbewertung
1. Praxiskauf / Praxisverkauf
Der mit Abstand häufigste Anlass zur Bewertung einer Arztpraxis ist
der Praxiskauf bzw. Praxisverkauf. Er hat in den letzten Jahren stetig
weiter an Bedeutung gewonnen. Der Verkehrswert des gesamten Sachvermögens
(Anschaffungspreise unter Berücksichtigung tatsächlicher Nutzungsdauer)
sowie der ideelle Wert (Bewertung und Einbeziehung von subjektiven und
objektiven Praxismerkmalen) ergeben den Praxisgesamtwert. Ein fachlich
fundiertes und objektives Wertgutachten bildet die Basis für ein
zielstrebiges und erfolgreiches Gespräch mit Kaufinteressenten. Beide
Parteien haben auf diese Weise Gewissheit über eine faire Preiskonstellation.
2. Praxisgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis
Zweithäufigster Grund einer Praxisbewertung ist die Bildung bzw.
Auflösung dieser Praxisformen. Die geplante Praxisbeteiligung hat
eine jahrelange gemeinsame Tätigkeit zur Folge. Voraussetzung für
eine gute und erfolgreiche Partnerschaft bildet hierbei ein neutrales
Wertgutachten (Ausschließen der Benachteiligung eines Partners).
Fehlt diese sachliche, neutrale Voraussetzung kommt es häufig zu
Unstimmigkeiten (und das meist erst Jahre nach der Partnerschaftsbildung).
Das Gutachten gibt eine umfassende Einsicht in den bisherigen Praxisverlauf
und stellt somit eine Beurteilungsmöglichkeit dar, wie die angestrebte
gemeinsame Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll angegangen werden sollte.
3. Tod oder Krankheit
Auch im Zusammenhang mit Krankheit oder Tod des Praxisinhabers kann es
zu einer Praxisbewertung anlässlich der Bemessung von Rechtsansprüchen
kommen. Da zum Vermögen des Arztes die Arztpraxis zählt, wird
eine erbrechtliche Auseinandersetzung nur in Kenntnis des Praxiswertes
möglich sein. Die notwendigen Verhandlungen und Abwicklungen können
wesentlich problemloser durchgeführt werden.
4. Ehescheidungen
Eine Praxisbewertung wird des weiteren im Rahmen von Ehescheidungen zur
Bemessung des Zugewinnausgleichs notwendig. Hierbei dient die Bewertung
zur Klärung eines Rechtsanspruches. Durch ein Wertgutachten besteht
eher die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Vergleich zu
erreichen. Vorteile liegen bei einer schnelleren Abwicklung und kostengünstigeren
Lösung.
5. Praxisanalyse
Anreiz einer Praxisbewertung kann auch sein, den Inhaber über die
wirtschaftliche Situation seiner Praxis zu informieren.
Eine Praxisanalyse beinhaltet folgende betriebswirtschaftliche Bewertungen:
- Strukturanalyse
- Fallzahlenanalyse
- Fallwertanalyse
- Umsatzanalyse
- Kostenanalyse
- Ertragsanalyse
Die einzelnen Analysen werden mit der
Fachgruppe verglichen, dabei eventuell bestehende Schwachpunkte aufgezeigt
und Verbesserungsvorschläge unterbreitet, mit dem Ziel, eine Optimierung
von Leistung und Ertrag der Praxis auf Dauer zu erreichen. Jeder hier
aufgeführte Bewertungsanlaß ist Empfehlung für die Erstellung
eines Praxiswertgutachtens:
- seriöse Verhandlungsbasis für Abgeber und Übernehmer
- gerechter Wert bei Einstieg oder Trennung
- neutrale Grundlage bei Ehescheidungen
- umfangreiche Praxisanalyse zur Liquiditätsverbesserung
Information zur Durchführung über die Erstellung eines Wertgutachtens
zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Arztpraxis.
1. materieller Wert (Substanzwert)
2. ideeller Wert (Goodwill)
Beide Werte addiert ergeben den Verkehrswert der Arztpraxis.
1. Der materielle Wert einer Arztpraxis
ergibt sich aus
- Anschaffungspreisen und -Jahren
- Wiederbeschaffungskosten
- Gebrauchtgerätpreisen
- Tatsächlicher Nutzungsdauer
- Alter, Zustand, Gebrauchsfähigkeit der einzelnen Substanzwerte
bzw. Anlagegüter.
Ausgangsbasis für die Bewertung
sind die Anschaffungspreise. Aus diesen Preisen wird der Verkehrswert
unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer abgeleitet.
Als eine Orientierungsgröße werden die in Gebrauchtgerätelisten
publizierten Preise herangezogen. Bei der Verkehrswertberechnung wird
insbesondere berücksichtigt, inwieweit die Funktionalität und
der Zustand der Anlagen und Geräte am Stichtag vorhanden sind. Bei
den medizinisch-technischen Geräten ist zu beachten, ob und wieweit
diese noch den jeweils gültigen Richtlinien (z. B. Röntgenrichtlinien)
entsprechen.
Materialvorräte werden zu Einkaufspreisen angesetzt, soweit sie ohne
Einschränkungen verwendbar sind. Eine Aufstellung der einzelnen Wirtschaftsgüter
ist in den Bewertungslisten zum Sachvermögen vorhanden.
2. Der ideelle Wert wird schrittweise durch die Bildung von Teilwerten
ermittelt.
Bereinigter Praxisumsatz, anrechenbarer Praxisumsatz, ideeller Übergabewert.
Die Bewertung von subjektiven und objektiven Praxismerkmalen, wie:
- Leistungsspektrum (Umfang der med. Versorgung)
- Praxisräume (Funktionalität und Zustand)
- Praxispersonal (Qualifikation und Übernahmemöglichkeit)
- Lage der Praxis (Ortslage, Verkehrsanbindung, Parkplätze)
- Wettbewerbssituation (Arztdichte im anrechenbaren Praxisbereich)
- Zahl der Behandlungsfälle (Anzahl und Wertdurchschnitt)
- Besonderheiten (Beleg-, Werks-, Konsilliararzt, Privatpatientenanteil)
- Alter und Ruf der Praxis
- Praxisertrag (Gewinn vor Steuer)
Das Ermitteln der hier aufgeführten Einzelbewertungsfaktoren erfordert
ein umfangreiches Fachwissen sowie fundierte Sachkenntnis und ist mit
erheblichem Arbeitsaufwand verbunden.Die Einzelbewertungsfaktoren gewährleisten
z.B. für eine Praxis mit teilweise positiven Bewertungsmerkmalen
eine deutliche Steigerung des ideellen Praxiswertes (gerechtfertigt, da
durchgeführte Erneuerungen oder Modernisierungen in der bestehenden
Praxis für den Erwerber bzw. Einsteiger einen geringen oder keinen
Investitionsbedarf für Renovierungen sowie Neuanschaffungen bedeuten).
Das arithmetische Mittel der Einzelbewertungsfaktoren ergibt den Bewertungsfaktor.
Durch Multiplikation von Bewertungsfaktor und ideellem Übergabewert
wird der ideelle Wert der Praxis gebildet.
Ein weiterer gravierender Vorteil dieser Bewertungsmethode ist, daß
sie von der Ärztekammer vom Grundsatz her anerkannt wird. Genau das
jedoch ist bei anderen bzw. üblichen Bewertungsmethoden überwiegend
nicht der Fall und kann daher zu bestimmten Begebenheiten (z.B. in gesperrten
Gebieten) mit erheblichen Schwierigkeiten einhergehen. Für die Auftragserteilung
über ein Praxiswertgutachtens und alle damit verbundenen Auskünfte,
Daten und Unterlagen gilt strengste Diskretion!
Ein Wertgutachten muss einen genauen Einblick über Struktur, Organisation,
Wirtschaftlichkeit und Praxisdetails verschaffen.Die Bewertungsmethodik
sollte einfach nachvollziehbar sein, insbesondere, da der involvierte
Personenkreis (Standesorganisation, Mediziner) keine betriebswirtschaftliche
Ausbildung besitzt.
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