Freie Stellenangebote für Ärzte - Stellensuche für Mediziner. Im Stellenmarkt für Mediziner finden Sie als Arzt viele offene Stellen aus Krankenhaus, Klinik und Pharmaindustrie. - Arztstellen aus Deutschland, Schweiz und Österreich Unter Jobsuche im Ausland finden Sie medizinische Jobangebote und Jobs von Australien über Dubai bis USA. KWP-Consult - Die Praxisbörse und Stellenbörse für Mediziner    Die Stellenangebote in unserer Stellenbörse für Ärzte sind nach Fachrichtung und Bundesland sortiert. In der Praxisbörse für Ärzte finden Sie zum Thema Praxisabgabe, Praxisübernahme und Praxissuche die Arztpraxis für Ihre Niederlassung als Arzt. Auf Wunsch ermitteln wir den Praxiswert Ihrer Arztpraxis.
Home          Wir über uns          Kontakt          Preise          AGBs          Links          Impressum          Datenschutz          
Stellenmarkt          Praxismarkt          Existenzgründung          Finanzierung          Absicherung          Personalberatung           
Startseite > zurück
  Praxisbörse-Stellenbörse

1281 Stellenangebote

1248 Stellengesuche

1029 Praxisangebote

949 Praxisgesuche

31 Immobilien

Praxisangebot aufgeben

Praxisgesuch aufgeben

Stellenangebot aufgeben

Stellengesuch aufgeben

Vermittlungsauftrag aufgeben

Immobilienangebot aufgeben


Praxiswertermittlung

Anlässe zur Praxisbewertung

1. Praxiskauf / Praxisverkauf


Der mit Abstand häufigste Anlass zur Bewertung einer Arztpraxis ist der Praxiskauf bzw. Praxisverkauf. Er hat in den letzten Jahren stetig weiter an Bedeutung gewonnen. Der Verkehrswert des gesamten Sachvermögens (Anschaffungspreise unter Berücksichtigung tatsächlicher Nutzungsdauer) sowie der ideelle Wert (Bewertung und Einbeziehung von subjektiven und objektiven Praxismerkmalen) ergeben den Praxisgesamtwert. Ein fachlich fundiertes und objektives Wertgutachten bildet die Basis für ein zielstrebiges und erfolgreiches Gespräch mit Kaufinteressenten. Beide Parteien haben auf diese Weise Gewissheit über eine faire Preiskonstellation.


2. Praxisgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis


Zweithäufigster Grund einer Praxisbewertung ist die Bildung bzw. Auflösung dieser Praxisformen. Die geplante Praxisbeteiligung hat eine jahrelange gemeinsame Tätigkeit zur Folge. Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Partnerschaft bildet hierbei ein neutrales Wertgutachten (Ausschließen der Benachteiligung eines Partners). Fehlt diese sachliche, neutrale Voraussetzung kommt es häufig zu Unstimmigkeiten (und das meist erst Jahre nach der Partnerschaftsbildung). Das Gutachten gibt eine umfassende Einsicht in den bisherigen Praxisverlauf und stellt somit eine Beurteilungsmöglichkeit dar, wie die angestrebte gemeinsame Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll angegangen werden sollte.

3. Tod oder Krankheit


Auch im Zusammenhang mit Krankheit oder Tod des Praxisinhabers kann es zu einer Praxisbewertung anlässlich der Bemessung von Rechtsansprüchen kommen. Da zum Vermögen des Arztes die Arztpraxis zählt, wird eine erbrechtliche Auseinandersetzung nur in Kenntnis des Praxiswertes möglich sein. Die notwendigen Verhandlungen und Abwicklungen können wesentlich problemloser durchgeführt werden.

4. Ehescheidungen


Eine Praxisbewertung wird des weiteren im Rahmen von Ehescheidungen zur Bemessung des Zugewinnausgleichs notwendig. Hierbei dient die Bewertung zur Klärung eines Rechtsanspruches. Durch ein Wertgutachten besteht eher die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Vorteile liegen bei einer schnelleren Abwicklung und kostengünstigeren Lösung.

5. Praxisanalyse


Anreiz einer Praxisbewertung kann auch sein, den Inhaber über die wirtschaftliche Situation seiner Praxis zu informieren.
Eine Praxisanalyse beinhaltet folgende betriebswirtschaftliche Bewertungen:

- Strukturanalyse
- Fallzahlenanalyse
- Fallwertanalyse
- Umsatzanalyse
- Kostenanalyse
- Ertragsanalyse

Die einzelnen Analysen werden mit der Fachgruppe verglichen, dabei eventuell bestehende Schwachpunkte aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet, mit dem Ziel, eine Optimierung von Leistung und Ertrag der Praxis auf Dauer zu erreichen. Jeder hier aufgeführte Bewertungsanlaß ist Empfehlung für die Erstellung eines Praxiswertgutachtens:


- seriöse Verhandlungsbasis für Abgeber und Übernehmer
- gerechter Wert bei Einstieg oder Trennung
- neutrale Grundlage bei Ehescheidungen
- umfangreiche Praxisanalyse zur Liquiditätsverbesserung


Information zur Durchführung über die Erstellung eines Wertgutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Arztpraxis.


1. materieller Wert (Substanzwert)
2. ideeller Wert (Goodwill)


Beide Werte addiert ergeben den Verkehrswert der Arztpraxis.

1. Der materielle Wert einer Arztpraxis ergibt sich aus
- Anschaffungspreisen und -Jahren
- Wiederbeschaffungskosten
- Gebrauchtgerätpreisen
- Tatsächlicher Nutzungsdauer
- Alter, Zustand, Gebrauchsfähigkeit der einzelnen Substanzwerte bzw. Anlagegüter.

Ausgangsbasis für die Bewertung sind die Anschaffungspreise. Aus diesen Preisen wird der Verkehrswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer abgeleitet. Als eine Orientierungsgröße werden die in Gebrauchtgerätelisten publizierten Preise herangezogen. Bei der Verkehrswertberechnung wird insbesondere berücksichtigt, inwieweit die Funktionalität und der Zustand der Anlagen und Geräte am Stichtag vorhanden sind. Bei den medizinisch-technischen Geräten ist zu beachten, ob und wieweit diese noch den jeweils gültigen Richtlinien (z. B. Röntgenrichtlinien) entsprechen.
Materialvorräte werden zu Einkaufspreisen angesetzt, soweit sie ohne Einschränkungen verwendbar sind. Eine Aufstellung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist in den Bewertungslisten zum Sachvermögen vorhanden.


2. Der ideelle Wert wird schrittweise durch die Bildung von Teilwerten ermittelt.


Bereinigter Praxisumsatz, anrechenbarer Praxisumsatz, ideeller Übergabewert.
Die Bewertung von subjektiven und objektiven Praxismerkmalen, wie:


- Leistungsspektrum (Umfang der med. Versorgung)
- Praxisräume (Funktionalität und Zustand)
- Praxispersonal (Qualifikation und Übernahmemöglichkeit)
- Lage der Praxis (Ortslage, Verkehrsanbindung, Parkplätze)
- Wettbewerbssituation (Arztdichte im anrechenbaren Praxisbereich)
- Zahl der Behandlungsfälle (Anzahl und Wertdurchschnitt)
- Besonderheiten (Beleg-, Werks-, Konsilliararzt, Privatpatientenanteil)
- Alter und Ruf der Praxis
- Praxisertrag (Gewinn vor Steuer)


Das Ermitteln der hier aufgeführten Einzelbewertungsfaktoren erfordert ein umfangreiches Fachwissen sowie fundierte Sachkenntnis und ist mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden.Die Einzelbewertungsfaktoren gewährleisten z.B. für eine Praxis mit teilweise positiven Bewertungsmerkmalen eine deutliche Steigerung des ideellen Praxiswertes (gerechtfertigt, da durchgeführte Erneuerungen oder Modernisierungen in der bestehenden Praxis für den Erwerber bzw. Einsteiger einen geringen oder keinen Investitionsbedarf für Renovierungen sowie Neuanschaffungen bedeuten).


Das arithmetische Mittel der Einzelbewertungsfaktoren ergibt den Bewertungsfaktor. Durch Multiplikation von Bewertungsfaktor und ideellem Übergabewert wird der ideelle Wert der Praxis gebildet.


Ein weiterer gravierender Vorteil dieser Bewertungsmethode ist, daß sie von der Ärztekammer vom Grundsatz her anerkannt wird. Genau das jedoch ist bei anderen bzw. üblichen Bewertungsmethoden überwiegend nicht der Fall und kann daher zu bestimmten Begebenheiten (z.B. in gesperrten Gebieten) mit erheblichen Schwierigkeiten einhergehen. Für die Auftragserteilung über ein Praxiswertgutachtens und alle damit verbundenen Auskünfte, Daten und Unterlagen gilt strengste Diskretion!


Ein Wertgutachten muss einen genauen Einblick über Struktur, Organisation, Wirtschaftlichkeit und Praxisdetails verschaffen.Die Bewertungsmethodik sollte einfach nachvollziehbar sein, insbesondere, da der involvierte Personenkreis (Standesorganisation, Mediziner) keine betriebswirtschaftliche Ausbildung besitzt.



Copyright © 2021 TDV-Data GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern.

Alle Vergleiche powered by TARIFCHECK24 GmbH, Zollstr. 11b, 21465 Wentorf bei Hamburg, Tel. 040 - 73098288, Fax 040 - 73098289, E-Mail: info@tarifcheck24.de